Außenlicht

Welche Vorgaben gelten für Außenbeleuchtung in München?

Außenbeleuchtung Sicherheit in München: Satzungsvorgaben, Sternenpark-Anforderungen, DIN EN 12464-2 und Nachweispflichten für Planer verständlich erklärt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Außenbeleuchtung Sicherheit in München erfordert die Abstimmung von Lichtmasterplan, Bebauungsplan-Festsetzungen und Normen.
  • Verbindlich sind in München der Lichtmasterplan, textliche Festsetzungen der Bebauungspläne und die Baumschutzverordnung.
  • Sternenparks werden von DarkSky International zertifiziert; München ist keiner, nutzt die Kriterien aber als Maßstab.
  • DIN EN 12464-2, Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.4 bestimmen die Sicherheitsbeleuchtung im öffentlichen Raum.
  • Zuständig sind Stadtplanung, Klima- und Umweltschutz als Untere Immissionsschutzbehörde, KVR und Gewerbeaufsicht.

Welche Satzungsvorgaben München für Außenbeleuchtung macht

München hat keine einzelne Beleuchtungssatzung. Verbindlich sind der Lichtmasterplan des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, textliche Festsetzungen in Bebauungsplänen und die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München.

Der Lichtmasterplan formuliert die Leitlinien für die Stadtbeleuchtung: Sicherheit im öffentlichen Raum hat Vorrang, städtische Gebäude werden zurückhaltend angestrahlt, die Beleuchtung soll insektenfreundlich und energiesparend sein. Für städtische Vorhaben ist er bindend, bei privaten Bauanträgen dient er als Abwägungsgrundlage.

Konkret wird es in den Bebauungsplänen. Viele Münchner Pläne enthalten textliche Festsetzungen mit Formulierungen wie: Außenbeleuchtung ist mit warmweißen Leuchten bis 3000 Kelvin auszuführen, die kein Licht über die Horizontale abgeben. Hinzu kommen Vorgaben zur Lichtpunkthöhe, zur Betriebszeit und zur Abschirmung.

Die Baumschutzverordnung greift, sobald Mastfüße, Kabelgräben oder Fundamente in den Wurzelbereich geschützter Bäume reichen. Dann ist eine Ausnahme der Unteren Naturschutzbehörde nötig. Ein verschobener Leuchtenstandort ist meist der günstigere Weg.

Die öffentliche Straßenbeleuchtung betreiben die Stadtwerke München. Wer Masten auf öffentlichem Grund aufstellen oder eine eigene Anlage anschließen will, braucht eine Sondernutzungserlaubnis des Kreisverwaltungsreferats und die Zustimmung der Stadtwerke.

Sternenpark-Anforderungen und Lichtverschmutzung in der Stadt

Sternenparks zertifiziert DarkSky International, früher International Dark-Sky Association. Die Kriterien sind anspruchsvoll: ein Lichtmanagementplan, Leuchten ohne Abstrahlung über den Horizont, Farbtemperaturen bis 3000 Kelvin, Beleuchtung nur dort, wo sie gebraucht wird, Dimmung oder Abschaltung in den Nachtstunden und ein Monitoring der Himmelshelligkeit.

In Bayern trägt der Sternenpark Rhön diese Zertifizierung, getragen von Bayern und Hessen. München ist kein Sternenpark und liegt weit davon entfernt. Die Stadt übernimmt die Kriterien trotzdem als Maßstab, weil sie Lichtverschmutzung, Insektensterben und Stromverbrauch zugleich adressieren. Ursachen und kommunale Gegenmaßnahmen fasst Lichtverschmutzung, Wikipedia zusammen.

Für München heißt das: Fassaden bleiben unbeleuchtet oder werden nur kurz angestrahlt, Leuchten strahlen nach unten, die Farbtemperatur bleibt niedrig. Die Landeshauptstadt hat ihre eigene Beleuchtung über Jahre auf insektenfreundliche LED umgestellt.

Der wirksamste Ansatzpunkt ist nach oben abgestrahltes Licht. Es trägt kaum zur Sicherheit bei, kostet Strom und hellt den Himmel auf. Vollständige Abschirmung unter die Horizontale ist bei Münchner Neuanlagen heute Standard.

DIN EN 12464-2 und Sicherheitsbeleuchtung im öffentlichen Raum

Die DIN EN 12464-2 regelt die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien: Verkehrswege, Parkplätze, Umschlagflächen, Baustellen und Eingänge. Sie staffelt die Anforderungen nach Sehaufgabe, Nutzung und Gefährdung. Sobald auf einer Fläche gearbeitet wird, ist sie der Ausgangspunkt der Planung.

Verbindlich wird die Norm über die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.4. Beide verlangen eine Beleuchtung, die Gefährdungen erkennbar macht und Unfälle vermeidet. Sicherheitsbeleuchtung im öffentlichen Raum betrifft in München vor allem Fußgängerunterführungen, Bahnsteige, Parkhäuser und Durchgänge.

Davon getrennt steht die Prüfung der elektrischen Anlage. Nach DGUV Vorschrift 3 sind ortsfeste Beleuchtungsanlagen wiederkehrend zu prüfen. Die Protokolle gehören in die Anlagendokumentation und werden bei Begehungen verlangt.

Bei gewerblichen Arbeitsplätzen im Freien ergänzt die bayerische Arbeitsschutzpraxis die Norm. Die Aufsicht fragt bei Kontrollen nach Messprotokoll, Wartungsintervall und Gefährdungsbeurteilung.

Beispiel: Beleuchtungsplanung für einen Münchner Innenhof

Ein Eigentümer saniert einen Innenhof an der Türkenstraße in der Maxvorstadt, zwischen Werkstatt, Fahrradstellplätzen und der Zufahrt zur Tiefgarage. Der Hof ist Arbeitsstätte und Rettungsweg. Der Standort liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen zur Außenbeleuchtung.

  1. Festsetzungen prüfen: Der Plan verlangt Leuchten bis 3000 Kelvin, vollständige Abschirmung nach oben und eine maximale Lichtpunkthöhe für die Hoffläche.
  2. Nutzungen trennen: Werkstattvorfahrt, Müllstandort, Fahrradstellplätze und Rettungsweg brauchen unterschiedliche Beleuchtungsniveaus. Der Rettungsweg bleibt auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung beleuchtet.
  3. Bäume prüfen: Im Hof steht eine Linde. Mastfuß und Kabeltrasse werden außerhalb ihres Wurzelbereichs geplant, sonst wäre eine Ausnahme nach der Baumschutzverordnung nötig.
  4. Leuchten auswählen: LED mit 3000 Kelvin, asymmetrischer Lichtverteilung und Fassadenmontage, dazu Bewegungsmelder für die Garagenzufahrt.
  5. Nachweise zusammenstellen: Berechnung der Beleuchtungsstärke, Datenblätter, Lageplan, Erklärung zur Abschirmung.
  6. Genehmigen und prüfen lassen: Bauantrag beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stellungnahme des Referats für Klima- und Umweltschutz, Abnahme und Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durch den Fachbetrieb.

Der Aufwand liegt vor allem in Schritt 1 und 3. Wer die Festsetzungen früh liest und den Baumstandort klärt, spart im Verfahren Wochen.

Zuständige Stellen und Nachweispflichten für Planer

In München verteilen sich die Zuständigkeiten auf mehrere Stellen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung entscheidet über Bauanträge und Bebauungspläne. Das Referat für Klima- und Umweltschutz ist Untere Immissionsschutzbehörde und Untere Naturschutzbehörde. Das Kreisverwaltungsreferat erteilt Sondernutzungserlaubnisse. Gewerbliche Arbeitsstätten prüft die Gewerbeaufsicht bei der Regierung von Oberbayern.

Den Verfahrensrahmen setzt die 9. BImSchV, die das Genehmigungsverfahren für Anlagen regelt. Wichtig für Planer: Die 26. BImSchV betrifft elektromagnetische Felder und nicht Licht. Lichtimmissionen werden nach den Hinweisen zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz beurteilt.

  • Bebauungsplan und textliche Festsetzungen am Standort geprüft
  • Vorgaben des Lichtmasterplans auf das Vorhaben übertragen
  • Wurzelbereich geschützter Bäume geprüft und Ausnahme geklärt
  • Nutzungen und Sehaufgaben nach DIN EN 12464-2 getrennt erfasst
  • Leuchten bis 3000 Kelvin ohne Abstrahlung nach oben gewählt
  • Abstimmung mit Stadtplanung, Klima- und Umweltschutz sowie Stadtwerken dokumentiert
  • Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 terminiert

Häufige Fragen

Welche Satzung gilt in München für Außenbeleuchtung? Eine einzelne Beleuchtungssatzung gibt es nicht. Verbindlich sind der Lichtmasterplan, textliche Festsetzungen der Bebauungspläne und bei Baumbestand die Baumschutzverordnung.

Was verlangt die 26. BImSchV? Sie regelt elektromagnetische Felder, nicht Lichtimmissionen. Für Licht werden die LAI-Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen herangezogen, das Verfahren richtet sich nach der 9. BImSchV.

Ist München ein Sternenpark? Nein. Zertifiziert sind Sternenparks durch DarkSky International, in Bayern etwa der Sternenpark Rhön. München übernimmt die Kriterien wie 3000 Kelvin und Abschirmung als eigenen Maßstab.

Wer nimmt eine neue Außenbeleuchtung in München ab? Der Bauantrag läuft über das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, die Stellungnahme kommt vom Referat für Klima- und Umweltschutz. Die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erledigt der Fachbetrieb.

Was gehört in die Nachweise? Berechnung der Beleuchtungsstärke, Leuchten-Datenblätter, Lageplan, Erklärung zur Abschirmung und die Protokolle der wiederkehrenden Prüfung.

Wann ist die Baumschutzverordnung betroffen? Sobald Mastfüße, Kabelgräben oder Fundamente in den Wurzelbereich geschützter Bäume reichen. Dann ist eine Ausnahme der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

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