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Teil von Außenbeleuchtung Gewerbe planen mit Normenebenen und Teilaufgaben

Außenbeleuchtung Sicherheit: Normen für Wege, Parkplätze und Gefahrenstellen

Außenbeleuchtung Sicherheit: DIN EN 12464-2 und DIN EN 13201, Beleuchtungsstärken für Wege und Parkplätze, Gleichmäßigkeit, Blendung und Notbeleuchtung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zwei Normen greifen: DIN EN 12464-2 für Arbeitsplätze im Freien, DIN EN 13201 für Verkehrsflächen.
  • Die Beleuchtungsklassen P1 bis P7 reichen von 15 lx bis 1,5 lx Wartungswert.
  • Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung sind eigenständige Anforderungen.
  • Sicherheitsbeleuchtung verlangt mindestens 1 lx auf Fluchtwegen.
  • Beurteilt wird der Wartungswert im Betrieb, nicht nur die Abnahme.

Welche Norm für welchen Außenbereich gilt

Ob eine Fläche nach DIN EN 12464-2 oder nach DIN EN 13201 zu planen ist, entscheidet die Nutzung. DIN EN 12464-2 erfasst Arbeitsplätze im Freien: Umschlagplätze, Lagerflächen, Werkhöfe und Parkplätze für Beschäftigte. Sie nennt Wartungswerte, Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung für Tätigkeiten, nicht für den öffentlichen Verkehr.

DIN EN 13201 gilt für Verkehrsflächen: Straßen, Geh- und Radwege, öffentliche Plätze und Parkplätze mit Publikumsverkehr. Auf einem Betriebsgelände können beide Normen nebeneinander greifen. Sicherheitsfachkräfte sollten die Zuordnung je Fläche schriftlich festhalten.

Die Normen nutzen unterschiedliche Kenngrößen. DIN EN 12464-2 arbeitet mit Beleuchtungsstärken in lx, bezogen auf die Sehaufgabe. DIN EN 13201 arbeitet zusätzlich mit Leuchtdichten und Gleichmäßigkeitswerten, die den bewegten Verkehrsteilnehmer betreffen.

Wartungswert heißt: Der Wert gilt am Ende des Wartungszyklus. Wer Neuanlagen nur nach Anfangswerten beurteilt, plant zu knapp. Arbeitgeber trifft die arbeitsstättenrechtliche Pflicht; die BAuA bündelt die Grundlagen der Arbeitsstättenbeleuchtung und verweist auf die ASR A3.4.

Beleuchtungsklassen für Wege und Parkplätze

Für Fußwege und Parkplätze wählt der Planer eine Beleuchtungsklasse. DIN EN 13201-1 beschreibt die Auswahl, DIN EN 13201-2 die Anforderungen. Teil 3 regelt die Berechnung, Teil 4 die Messung, Teil 5 Kennzahlen zur Energieeffizienz.

Die Auswahl folgt der Frequentierung, der Konfliktlage und der Umgebung, nicht dem Geschmack. Das Verfahren steht in DIN EN 13201-1; die Entscheidung ist zu dokumentieren.

Die Übersicht zeigt die Wartungswerte der Klassen P1 bis P7. Die rechte Spalte ist eine Einordnung als Beispiel und ersetzt die Auswahl nach DIN EN 13201-1 nicht.

| Klasse | Wartungswert Em | Typische Situation (Beispiel) | | P1 | 15 lx | stark frequentierter Fußgängerbereich, Gefahrenstelle | | P3 | 7,5 lx | Wohnweg mit mittlerer Nutzung | | P5 | 3 lx | wenig genutzter Fußweg | | P7 | 1,5 lx | schwach genutzter Weg im Außenbereich |

Parkplätze erhalten je nach Nutzung eine Klasse aus dem P-Bereich oder, bei Fahrverkehr, aus dem M-Bereich. M-Klassen bewerten die Leuchtdichte der Fahrbahn in cd/m², nicht die Beleuchtungsstärke in lx. Für Fahrbahnen mit schnellem Verkehr reichen die Wartungswerte von 0,3 cd/m² bis 2,0 cd/m². Je komplexer die Verkehrssituation, desto strenger die Klasse.

Gleichmäßigkeit, Blendung und Gefahrenstellen

Eine hohe mittlere Beleuchtungsstärke allein genügt nicht. Für Verkehrsflächen mit Kraftfahrzeugverkehr fordert DIN EN 13201-2 eine Gesamtgleichmäßigkeit U0; die Mindestwerte liegen bei 0,35 bis 0,40. Für die Längsgleichmäßigkeit U1 gelten eigene Werte. Fällt eine Leuchte aus, sinkt die Gleichmäßigkeit zuerst.

Rechenbeispiel: Angenommen, für einen Parkplatz werden 20 lx als Wartungswert vereinbart und eine Gesamtgleichmäßigkeit U0 von 0,25. Dann darf die Beleuchtungsstärke an keiner Messstelle unter 5 lx fallen.

Blendung begrenzt die Norm über den TI-Wert bei M-Klassen und über die Blendungsklassen D0 bis D6 bei P-Klassen. Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen, Übergänge und Engstellen verlangen eine höhere Klasse oder zusätzliche Leuchten. Dort treffen Fußgänger und Fahrzeuge aufeinander, etwa an Querungen, Ein- und Ausfahrten sowie Haltestellen.

Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung

DIN EN 1838 regelt die Sicherheitsbeleuchtung. Auf Flucht- und Rettungswegen sind mindestens 1 lx einzuhalten, für die Antipanikbeleuchtung mindestens 0,5 lx. Die Gleichmäßigkeit ist eng begrenzt, damit der Weg auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar bleibt.

Im Freien betrifft Sicherheitsbeleuchtung vor allem Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplätze. Die Anlage muss innerhalb der geforderten Umschaltzeit anlaufen und die Nennbetriebsdauer erreichen.

Arbeitsstättenrechtlich konkretisiert die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung die Anforderungen. Für die Anlagen gelten Prüffristen; Umfang und Nachweise ergeben sich aus dem DGUV-Regelwerk zu Vorschriften, Regeln und Informationen.

Planung in fünf Schritten

  1. Flächen, Nutzungen und Frequentierung je Bereich erfassen.
  2. Beleuchtungsklasse nach DIN EN 13201-1 festlegen und begründen.
  3. Wartungswert, Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung ausschreiben.
  4. Messung nach DIN EN 13201-4 bei der Abnahme dokumentieren.
  5. Wartungsplan für Reinigung, Leuchtentausch und Ausfallkontrolle aufstellen.

Der Stromverbrauch bleibt ein Planungsfaktor. Das Umweltbundesamt zu Klima und Energie ordnet den Energieeinsatz ein, der in der kommunalen Bilanz sichtbar wird.

Häufige Fragen

Welche Norm gilt für Parkplätze?

Innerhalb eines Betriebsgeländes gilt DIN EN 12464-2. Öffentliche Parkplätze fallen unter DIN EN 13201, meist mit einer Klasse aus dem P-Bereich.

Wie hoch ist die Beleuchtungsstärke auf einem Gehweg?

DIN EN 13201-2 nennt Wartungswerte von 15 lx in Klasse P1 bis 1,5 lx in Klasse P7. Welche Klasse gilt, hängt von Nutzung und Konfliktpotenzial ab.

Wer ist für die Sicherheitsbeleuchtung verantwortlich?

Der Betreiber. Er lässt die Anlage prüfen und behebt Mängel; Einzelheiten regelt das DGUV-Regelwerk.

Gilt DIN EN 12464-2 auch für öffentliche Straßen?

Nein. Die Norm erfasst Arbeitsplätze im Freien. Öffentliche Verkehrsflächen werden nach DIN EN 13201 geplant.

Womit lässt sich die Einhaltung belegen?

DIN EN 13201-4 beschreibt das Messverfahren. Gemessen wird im Wartungszustand; das Ergebnis gehört in die Abnahmedokumentation.

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