Bürolicht

Bürolicht normgerecht planen: Normen, Werte und Abläufe für Gewerberäume

Bürolicht planen nach DIN EN 12464-1 und ASR A3.4: Beleuchtungsstärken, UGR-Grenzwerte, Wartungsfaktor, Planungsschritte und Beispielkosten pro Quadratmeter.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Bildschirm- und Büroarbeit gelten 500 Lux auf der Arbeitsfläche, ein UGR-Wert von 19 und ein Farbwiedergabeindex Ra von mindestens 80.
  • Die ASR A3.4 setzt die Arbeitsstättenverordnung um und verlangt zusätzlich Tageslicht, Sichtverbindung nach außen und blendfreie Beleuchtung.
  • Der Wartungsfaktor liegt in Büros üblicherweise zwischen 0,80 und 0,90 und gehört schon in die Berechnung, nicht erst in die Abnahme.
  • Lichtfarbe sowie Präsenz- und Tageslichtregelung bestimmen, wie hoch der Stromverbrauch der Anlage über die Jahre ausfällt.
  • Für die Umrüstung auf LED fallen je nach Umfang etwa 25 bis 92 Euro pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer an.

Normen und Rechtsgrundlagen: wer was vorgibt

Die Pflicht zur normgerechten Beleuchtung beginnt beim Arbeitgeber, nicht bei der Norm. Paragraph 3 der Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen vermieden und Belastungen gering gehalten werden. Für Licht und Sicht heißt das: ausreichende Beleuchtung an jedem Arbeitsplatz.

Wie ausreichend aussieht, konkretisiert der Anhang der Arbeitsstättenverordnung. Ziffer 3.4 verlangt für Arbeitsräume ausreichend Tageslicht und Sichtverbindung nach außen, soweit die Art der Tätigkeit das zulässt. Künstliche Beleuchtung muss der Arbeitsaufgabe entsprechen, Blendung und störende Schatten vermeiden und den sicheren Verkehr auf Fluchtwegen gewährleisten.

Die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung übersetzt diesen Rahmen in prüfbare Einzelanforderungen. Sie ist keine DIN-Norm, sondern eine technische Regel zum Arbeitsschutz. Wendet der Arbeitgeber sie an, kann er von der Einhaltung der Verordnung ausgehen, die Vermutungswirkung greift.

DIN EN 12464-1 ist dagegen die europäische Planungsnorm für Arbeitsstätten in Innenräumen. Sie ordnet Sehaufgaben, Beleuchtungsstärken, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe einander zu. Ihre Werte gelten für Neubau, Umbau und Sanierung gleichermaßen und sind die Grundlage jeder Lichtberechnung im Büro.

Für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze kommt die DGUV Information 215-410 hinzu. Sie ist als Leitfaden für die Gestaltung angelegt und ergänzt die Norm um Hinweise zu Leuchtenanordnung, Reflexionen und Sichtverbindung. Die DGUV bündelt sie mit weiteren Regelwerken in der Übersicht der DGUV-Vorschriften, Regeln und Informationen.

Die Rangfolge ist damit klar. Die Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, die ASR A3.4 gibt ihm Planungssicherheit, DIN EN 12464-1 liefert die Zahlenwerte, und die DGUV Information 215-410 hilft bei der Auslegung an konkreten Arbeitsplätzen.

Beleuchtungsstärke, UGR und Ra: die Kennwerte für Büroarbeit

Beleuchtungsstärke wird in Lux angegeben und beschreibt, welcher Lichtstrom auf eine Fläche trifft. Entscheidend ist, wo gemessen wird. DIN EN 12464-1 unterscheidet Arbeitsfläche, unmittelbare Umgebung und Hintergrund, und für jede Zone gilt ein eigener Wert.

UGR-Wert
Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung 19
CAD-Arbeit am Bildschirm 19
Konferenz- und Besprechungsräume 19
Ablage, Kopieren, Archivieren 19
Flure und Treppen 25
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Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung19
CAD-Arbeit am Bildschirm19
Konferenz- und Besprechungsräume19
Ablage, Kopieren, Archivieren19
Flure und Treppen25

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erläutert die Anforderungen an die Beleuchtung und stellt den Zusammenhang zwischen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 her. Danach nennt die ASR die Mindestwerte, während Blendung, Gleichmäßigkeit und Farbwiedergabe nach der Planungsnorm zu beurteilen sind.

Der UGR-Wert steht für Unified Glare Rating und bewertet die Direktblendung durch Leuchten. Die Skala reicht von 10 für nahezu blendfreie Anlagen bis 30 für stark blendende. Für Büroarbeit gilt UGR 19, für Verkehrswege UGR 25. Der Wert wird aus Leuchtenlichtstärken, Anordnung und Raumgeometrie berechnet.

Der Farbwiedergabeindex Ra beschreibt, wie natürlich Farben unter der Beleuchtung erscheinen. Die Skala reicht bis 100. In Büroräumen fordert die Norm Ra von mindestens 80, damit Schriftstücke, Materialmuster und Bildschirminhalte zuverlässig beurteilt werden können.

Zu jeder Beleuchtungsstärke gehören zwei Verhältniswerte, die häufig übersehen werden. Die unmittelbare Umgebung muss mindestens 70 Prozent der Arbeitsflächenbeleuchtung erreichen, der Hintergrund mindestens 50 Prozent. Sonst entsteht ein harter Hell-Dunkel-Kontrast, der die Augen über den Arbeitstag ermüdet.

Auch die Gleichmäßigkeit ist geregelt. Auf der Arbeitsfläche darf die Beleuchtungsstärke auf 0,60 des Mittelwerts absinken, in der unmittelbaren Umgebung auf 0,40. Diese Gleichmäßigkeit geht unmittelbar in die Anordnung der Leuchten ein.

Sozial- und Pausenräume liegen bei 200 Lux mit UGR 22. Verkehrswege in Gebäuden kommen mit 100 Lux aus, Treppen mit 150 Lux. Wer diese Zonen von Anfang an mitplant, vermeidet Nachbesserungen bei der Abnahme.

Blendung, Tageslicht und Bildschirmarbeit

Blendung entsteht nicht nur durch Leuchten. Große Fensterflächen erzeugen je nach Sonnenstand Leuchtdichten, die ein Vielfaches der Arbeitsfläche erreichen. Deshalb gehört ein außen liegender Sonnenschutz zur Beleuchtungsplanung, nicht zur Ausstattung.

Die Sichtverbindung nach außen bleibt trotzdem Pflicht. Sie ist nur dann entbehrlich, wenn die Art der Tätigkeit oder die Raumnutzung es zwingt. In Besprechungs- und Technikräumen ist das regelmäßig der Fall, an Büro-Dauerarbeitsplätzen nicht.

Für Bildschirmarbeitsplätze kommt die Reflexionsblendung hinzu. Sie entsteht, wenn sich Leuchten oder helle Flächen auf der Bildschirmoberfläche spiegeln und den Kontrast senken. Ein wirksames Mittel ist die Anordnung der Leuchten parallel zur Blickrichtung, in der Regel also parallel zur Fensterfront.

Die DGUV Information 215-410 behandelt diesen Punkt ausführlich. Sie empfiehlt, Bildschirme so zu stellen, dass Fenster seitlich liegen, und Leuchten außerhalb des kritischen Reflexionsbereichs zu setzen. Bei matten Bildschirmoberflächen ist der Effekt schwächer, verschwindet aber nicht.

Auch die Leuchtdichteverteilung im Raum zählt. Ein heller Hintergrund hinter dem Bildschirm, etwa eine angestrahlte Wand, entlastet die Augen. Ein dunkler Hintergrund bei heller Arbeitsfläche führt dagegen zu ständiger Anpassung der Pupille.

Flimmern und Farbverschiebungen sind bei modernen LED-Leuchten selten, aber nicht ausgeschlossen. Ein Betriebsgerät mit geringem Restwelligkeitsanteil und ein Farbwiedergabeindex von mindestens 80 lösen die meisten Beschwerden, die auf die Beleuchtung zurückgeführt werden.

Fünf Planungsschritte von der Aufgabe bis zur Abnahme

Die Planung folgt einem festen Ablauf. Wer die Reihenfolge einhält, kann die Anlage gegenüber Bauherr, Arbeitgeber und Aufsichtsbehörde belegen.

  1. Nutzung und Sehaufgaben erfassen: Tätigkeiten, Bildschirmanteil, Raumzonen und Nutzungszeiten aufnehmen. Daraus entstehen Zonen mit unterschiedlichen Anforderungen, etwa Arbeitsplätze, Verkehrswege und Sozialräume.
  2. Anforderungen zusammenstellen: Beleuchtungsstärke, UGR, Ra, Gleichmäßigkeit, Wartungsfaktor, Sicherheitsbeleuchtung und Sichtverbindung aus Norm und Regelwerk ableiten und je Zone schriftlich festhalten.
  3. Leuchten und Anordnung wählen: Lichtstrom, Abstrahlcharakteristik und Montageart festlegen. Die Leuchten so zur Bildschirmanordnung setzen, dass weder Direktblendung noch Reflexion auf dem Bildschirm entsteht.
  4. Berechnung und Nachweis: Mit einer Lichtberechnungssoftware die Beleuchtungsstärkeverteilung, die Gleichmäßigkeit und den UGR-Wert rechnen. Der Wartungsfaktor fließt in den Lichtstrom ein, nicht erst in die Abnahme.
  5. Ausführung, Messung und Übergabe: Montage, Inbetriebnahme und Messung im Messraster der Raumfläche. Abweichungen von der Berechnung werden dokumentiert, Betriebszeiten und Wartungsturnus festgelegt.

Ein Punkt wird häufig zu spät bearbeitet: die Sichtverbindung nach außen. Sie gehört zu den Arbeitsstättenanforderungen und lässt sich nachträglich kaum herstellen, wenn Möblierung, Trennwände und Schränke bereits stehen.

Ebenso unterschätzt wird die Messung nach der Montage. Sie zeigt, ob der geplante Wartungsfaktor zur gewählten Leuchte passt, und liefert belastbare Werte, wenn Beschäftigte über zu dunkle Arbeitsplätze klagen.

Wartungsfaktor, Lichtfarbe und Lichtsteuerung

Der Wartungsfaktor beschreibt, welcher Anteil des Anfangslichtstroms nach einer festgelegten Betriebszeit noch zur Verfügung steht. Er setzt sich aus dem Lichtstromrückgang der Leuchtmittel, der Verschmutzung von Leuchte und Raum sowie der Ausfallrate zusammen.

In Büros liegt der Wartungsfaktor üblicherweise zwischen 0,80 und 0,90. Wer ihn unterschlägt, plant zu knapp und liegt nach wenigen Jahren unter der Nennbeleuchtungsstärke. Wer ihn zu niedrig ansetzt, kauft mehr Leuchten als nötig.

Wartungsintervalle gehören in die Betriebsanleitung: Reinigung der Leuchtenabdeckungen, Funktionskontrolle der Lichtsteuerung und Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung. Die Anlage muss über die gesamte Nutzungsdauer die Anforderungen erfüllen, nicht nur am Tag der Abnahme.

Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben. Für Büroflächen hat sich 4000 K durchgesetzt, für Sozial- und Pausenräume 3000 K. Stark unterschiedliche Lichtfarben im selben Raum wirken unruhig und sollten vermieden werden.

Lichtsteuerung verbindet Normerfüllung mit Betriebskosten. Präsenzmelder schalten ungenutzte Zonen ab, eine Tageslichtregelung dimmt die Leuchten in Fensternähe, und eine Konstantlichtregelung hält die Beleuchtungsstärke über die Lebensdauer der Leuchten stabil.

Für die Anbindung hat sich DALI-2 etabliert. Damit lassen sich Leuchten einzeln adressieren und dimmen. Wichtig ist die Abstimmung mit der Gebäudeautomation, damit Betriebs- und Sperrzeiten nicht an zwei Stellen gepflegt werden.

Beispielrechnung: Ein 200 Quadratmeter großes Großraumbüro mit 6 Watt je Quadratmeter installierter Leistung verbraucht bei 2500 Nutzungsstunden im Jahr 3000 Kilowattstunden. Mit Präsenz- und Tageslichtregelung sinkt der Wert auf etwa 1800 Kilowattstunden; bei 0,30 Euro je Kilowattstunde ergibt das eine Ersparnis von 360 Euro im Jahr.

Beispielkosten pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer

Kosten für Bürobeleuchtung lassen sich nur als Bandbreite nennen, weil Leuchtenklasse, Deckenanbindung und Umfang der Steuerung stark schwanken. Die folgende Beispielrechnung beschreibt ein 500 Quadratmeter großes Großraumbüro mit LED-Einbauleuchten und DALI-Steuerung.

Position Kosten je Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer
Leuchten, rund eine je 8 bis 10 Quadratmeter 18 bis 32 Euro
Lichtsteuerung mit Sensoren und DALI 8 bis 15 Euro
Montage und Inbetriebnahme 20 bis 35 Euro
Planung, Nachweis und Abnahme 5 bis 10 Euro
Summe 51 bis 92 Euro

Für die Wirtschaftlichkeit ist der Betrieb maßgeblich. Die beschriebene Anlage kommt auf etwa 15 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, bei 0,30 Euro je Kilowattstunde sind das 4,50 Euro je Quadratmeter und Jahr.

Eine alte Anlage mit Leuchtstofflampen liegt eher bei 30 bis 35 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, also bei 9 bis 10,50 Euro. Die Differenz von 5 bis 6 Euro je Quadratmeter und Jahr ist die jährliche Ersparnis.

Bei 51 bis 92 Euro Investition je Quadratmeter dauert die Amortisation damit etwa 9 bis 15 Jahre. Werden nur die Leuchten getauscht und Verkabelung sowie Decke weitergenutzt, sinken die Kosten auf 25 bis 40 Euro je Quadratmeter, die Amortisation liegt dann bei 4 bis 7 Jahren.

Alle Werte sind Beispielrechnungen inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer, keine Angebotspreise. Nicht enthalten sind Arbeiten an der Decke, die Entsorgung belasteter Baustoffe und eine Erhöhung der elektrischen Anschlussleistung.

Förderprogramme für energieeffiziente Beleuchtung unterscheiden sich nach Bund, Land und Kommune. Eine Prüfung vor der Ausschreibung lohnt sich, weil Zuschüsse die Amortisationszeit verkürzen können.

Häufige Fragen

Welche Beleuchtungsstärke gilt für Büroarbeit?

Für Schreiben, Lesen und Bildschirmarbeit nennt DIN EN 12464-1 einen Wert von 500 Lux auf der Arbeitsfläche, die ASR A3.4 greift ihn auf. Flure kommen mit 100 Lux aus, Treppen mit 150 Lux, Sozialräume mit 200 Lux.

Was bedeutet UGR 19?

UGR steht für Unified Glare Rating und bewertet die Direktblendung durch Leuchten. Die Skala reicht von 10 bis 30. Für Büroarbeit gilt 19, für Verkehrswege 25. Der Wert ergibt sich aus Leuchtenanordnung, Lichtstärkeverteilung und Raumgeometrie.

Ist eine Beleuchtungsberechnung vorgeschrieben?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, in der auch die Beleuchtung zu betrachten ist; die ASR A3.4 konkretisiert das. Der rechnerische Nachweis mit einer Lichtberechnungssoftware ist der übliche Weg, um Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendung zu belegen.

Muss die Beleuchtung nach der Installation gemessen werden?

Eine Messung durch eine bestimmte Stelle ist nicht vorgeschrieben. Bei der Abnahme ist sie trotzdem sinnvoll, weil sie Abweichungen von der Berechnung sichtbar macht und als Grundlage für spätere Wartungsentscheidungen dient.

Was kostet die Umrüstung pro Quadratmeter?

Für eine komplette Erneuerung mit LED-Leuchten und Lichtsteuerung sind 51 bis 92 Euro pro Quadratmeter inklusive Mehrwertsteuer realistisch. Beim reinen Leuchtentausch im Bestand liegt der Wert bei 25 bis 40 Euro. Die Amortisation dauert je nach Nutzungsstunden zwischen 4 und 15 Jahren.

In diesem Leitfaden

  1. Checkliste für die normgerechte Bürolichtplanung in fünf SchrittenBürolichtplanung Checkliste: fünf Schritte von der Bedarfsanalyse über Normwerte, Leuchten und Lichtsteuerung bis zur Abnahme mit Nachweisen.
  2. Bürolicht mit LED oder Leuchtstofflampen im VergleichBürolicht LED Vergleich: Lichtausbeute, Lebensdauer, Anschaffungskosten inkl. MwSt., Stromkosten, Quecksilber und Normen DIN EN 12464-1 und EU-Ökodesign.
  3. Was kostet eine normgerechte Bürobeleuchtung pro Quadratmeter?Bürobeleuchtung Kosten pro Quadratmeter: Beispielpreise für Leuchten, Montage, Lichtsteuerung, Strom und Wartung inklusive MwSt., Amortisation und Quellen.

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