Bürolicht

Teil von Bürolicht normgerecht planen: Normen, Werte und Abläufe für Gewerberäume

Bürolicht mit LED oder Leuchtstofflampen im Vergleich

Bürolicht LED Vergleich: Lichtausbeute, Lebensdauer, Anschaffungskosten inkl. MwSt., Stromkosten, Quecksilber und Normen DIN EN 12464-1 und EU-Ökodesign.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • LED-Panels erreichen 100 bis 140 lm/W, T5-Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät 80 bis 100 lm/W.
  • LED-Panels halten typisch 30.000 bis 50.000 Stunden, T5-Lampen 15.000 bis 24.000 Stunden.
  • T5-Lampen enthalten Quecksilber, LED-Panels nicht.
  • DIN EN 12464-1 und ASR A3.4 fordern für Büroarbeit mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche.
  • Die EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020 regelt Effizienz und Inverkehrbringen von Lichtquellen.

Lichtausbeute, Lebensdauer und Quecksilberanteil

LED-Panels für Büros liefern meist 100 bis 140 Lumen pro Watt (lm/W). T5-Leuchtstofflampen mit elektronischem Vorschaltgerät erreichen 80 bis 100 lm/W. Ein 36-Watt-LED-Panel kommt damit auf rund 3.600 bis 5.000 Lumen. Eine T5-Leuchte mit vier 14-Watt-Lampen liefert etwa 4.500 bis 5.600 Lumen, braucht aber 56 Watt plus Verluste des Vorschaltgeräts.

Die Lebensdauer unterscheidet sich deutlich. LED-Panels werden häufig mit 30.000 bis 50.000 Stunden angegeben. T5-Lampen erreichen typisch 15.000 bis 24.000 Stunden. Bei T5 kommen Lampenwechsel und Entsorgung hinzu.

Quecksilber ist ein klarer Unterschied. T5-Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen, meist unter 3 Milligramm pro Lampe. LED-Panels arbeiten ohne Quecksilber. Leuchtstofflampen müssen deshalb getrennt gesammelt und entsorgt werden, LED-Panels gehören in den Elektroschrott.

Für die Planung zählt nicht nur die Lichtausbeute. Entscheidend sind Lichtstrom, Abstrahlwinkel und Entblendung. DIN EN 12464-1 nennt für Büroarbeit die Blendungsbewertung UGR 19 und eine Farbwiedergabe von Ra 80. LED-Panels und T5-Leuchten lassen sich mit passenden Abdeckungen und Betriebsgeräten so auslegen, dass beide Werte erfüllt werden.

Anschaffungskosten und Stromkosten pro Jahr

Für einen Büroraum mit 20 Quadratmetern und vier Leuchten gilt folgende Beispielrechnung: 2.000 Betriebsstunden pro Jahr, Strompreis 0,30 Euro pro Kilowattstunde, Preise inklusive Mehrwertsteuer. Ein LED-Panel kostet 80 bis 120 Euro, eine T5-Leuchte 50 bis 80 Euro.

Vier LED-Panels mit je 36 Watt verbrauchen 288 Kilowattstunden pro Jahr. Bei 0,30 Euro pro kWh sind das 86,40 Euro pro Jahr. Vier T5-Leuchten mit je 56 Watt verbrauchen 448 Kilowattstunden und kosten 134,40 Euro pro Jahr. Die Differenz beträgt 48 Euro pro Jahr.

Über die Lebensdauer wächst der Abstand. Bei 2.000 Stunden pro Jahr hält ein LED-Panel rechnerisch 15 bis 25 Jahre, eine T5-Lampe 7,5 bis 12 Jahre. T5 verursacht zusätzliche Kosten für Lampen und Entsorgung. LED-Panels haben höhere Anschaffungskosten, aber niedrigere Betriebskosten.

Die Amortisation hängt von Nutzungsdauer und Strompreis ab. Im Beispiel kostet die LED-Lösung 400 Euro, die T5-Lösung 260 Euro inkl. MwSt. Die Mehrinvestition von 140 Euro gleicht die Stromersparnis von 48 Euro pro Jahr nach knapp drei Jahren aus.

Neben den Stromkosten fallen Wartungskosten an. T5-Lampen müssen je nach Nutzung alle 7,5 bis 12 Jahre ersetzt werden. LED-Panels haben keinen Lampenwechsel. Die Entsorgung von Leuchtstofflampen ist wegen Quecksilber getrennt durchzuführen.

Normen und rechtliche Vorgaben für Bürobeleuchtung

DIN EN 12464-1 legt europaweit Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Blendung und Farbwiedergabe fest. In Deutschland setzt die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 diese Vorgaben um. Für Bildschirmarbeit nennt sie 500 Lux auf der Arbeitsfläche. Die BAuA stellt die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung bereit. Grundlagen zur Planung und Bewertung von Arbeitsstättenbeleuchtung bündelt die BAuA-Übersicht zur Beleuchtung.

Die Norm gilt europaweit, die ASR A3.4 ist nationales Regelwerk. Die Aufsicht über Arbeitsstätten liegt bei den Ländern. Auf EU-Ebene regelt die Verordnung (EU) 2019/2020 zu Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen Effizienzwerte und das Inverkehrbringen von Leuchtstofflampen. Die Norm macht keine Vorgabe, ob LED oder Leuchtstofflampe eingesetzt wird.

Für die Umsetzung sind auch Wartung und Austauschbarkeit relevant. Die Ökodesign-Verordnung verlangt, dass bestimmte Lichtquellen und Betriebsgeräte austauschbar sind. Bei Neubeschaffung sollten Betreiber prüfen, ob Ersatzlampen für die geplante Nutzungsdauer verfügbar bleiben.

Vergleichstabelle: LED-Panel und T5-Leuchtstofflampe

Kriterium LED-Panel T5-Leuchtstofflampe
Lichtausbeute 100 bis 140 lm/W 80 bis 100 lm/W
Lebensdauer 30.000 bis 50.000 h 15.000 bis 24.000 h
Anschaffung je Leuchte 80 bis 120 Euro inkl. MwSt. 50 bis 80 Euro inkl. MwSt.
Stromkosten pro Jahr, vier Leuchten etwa 86,40 Euro etwa 134,40 Euro
Quecksilberanteil 0 mg unter 3 mg je Lampe
Normerfüllung DIN EN 12464-1, ASR A3.4 DIN EN 12464-1, ASR A3.4

Häufige Fragen

Sind T5-Leuchtstofflampen für Büros noch zulässig?

T5-Lampen sind nicht generell verboten. Die EU-Ökodesign-Verordnung 2019/2020 schränkt das Inverkehrbringen bestimmter Leuchtstofflampen ein. Vor der Beschaffung ist die aktuelle Fassung zu prüfen.

Welche Lichtausbeute ist für Bürolicht sinnvoll?

LED-Panels erreichen 100 lm/W und mehr. T5-Lampen kommen mit elektronischem Vorschaltgerät auf 80 bis 100 lm/W. Höhere Lichtausbeute senkt den Stromverbrauch, ersetzt aber nicht die Planung der Beleuchtungsstärke.

Wie hoch sind die Stromkosten pro Jahr?

Bei vier Leuchten, 2.000 Stunden und 0,30 Euro pro kWh kostet das LED-Beispiel etwa 86,40 Euro pro Jahr. Das T5-Beispiel liegt bei etwa 134,40 Euro pro Jahr. Die Werte sind Beispielrechnungen.

Enthalten LED-Panels Quecksilber?

LED-Panels enthalten kein Quecksilber. T5-Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen, meist unter 3 mg pro Lampe. Leuchtstofflampen müssen deshalb getrennt entsorgt werden.

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