Bürolicht

Teil von Bürolicht normgerecht planen: Normen, Werte und Abläufe für Gewerberäume

Checkliste für die normgerechte Bürolichtplanung in fünf Schritten

Bürolichtplanung Checkliste: fünf Schritte von der Bedarfsanalyse über Normwerte, Leuchten und Lichtsteuerung bis zur Abnahme mit Nachweisen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fünf Schritte führen von der Bedarfsanalyse bis zur dokumentierten Abnahme.
  • DIN EN 12464-1 nennt die Planungswerte, die ASR A3.4 macht sie für Arbeitsstätten verbindlich.
  • Entblendung, Farbwiedergabe und Gleichmäßigkeit gehören in die Ausschreibung.
  • Lichtsteuerung senkt den Stromverbrauch und nutzt Tageslicht planbar.
  • Das Abnahmeprotokoll bündelt Messwerte, Wartungsplan und Prüffristen.

Schritt 1: Bedarf und Sehaufgabe erfassen

Notieren Sie für jeden Raum Nutzung, Möblierung und Bildschirmpositionen. Daraus leiten Sie die Sehaufgaben ab: Lesen am Papier, Bildschirmarbeit, Konferenz, Verkehrsweg. Tageslichtanteil, Fensterorientierung und mögliche Blendung durch die Sonne gehören in dieselbe Aufnahme.

Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung verlangt ausreichend Tageslicht und Sichtverbindung nach außen sowie eine der Sehaufgabe angemessene künstliche Beleuchtung. Halten Sie in einer Raumliste fest, welche Zone welche Anforderung erhält.

Schritt 2: Normwerte festlegen

Die Planungswerte kommen aus DIN EN 12464-1. Für Büroräume gelten 500 lx auf der Sehaufgabenebene, für Verkehrswege 100 lx, für Pausen- und Sozialräume 200 lx. Ergänzend sind Gleichmäßigkeit, Farbwiedergabeindex, UGR-Wert zur Entblendung und die Wartungswerte zu benennen. Schreiben Sie diese Werte je Raum fest, bevor Sie Leuchten suchen.

Sehaufgabe Beleuchtungsstärke UGR Ra
Büro, Schreiben, Lesen 500 lx 19 80
Bildschirmarbeit 500 lx 19 80
Besprechungsraum 500 lx 19 80
Verkehrswege 100 lx 25 80
Lager 100 lx 25 80

Die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung konkretisiert diese Werte für Arbeitsstätten, etwa Beleuchtungsstärken und die Vermeidung von Blendung. Tageslicht und künstliche Beleuchtung wirken zusammen und sind deshalb in einer gemeinsamen Betrachtung zu bewerten.

Schritt 3: Leuchten auswählen und ausschreiben

Prüfen Sie Leuchten gegen die festgelegten Werte, nicht gegen Prospektangaben. Verlangen Sie vom Hersteller Lichtstrom, Leistungsaufnahme, Lichtausbeute, UGR-Wert, Farbwiedergabe, Lebensdauer L80B50, Wartungsfaktor und Angaben zum Farbort. Für Büro- und Bildschirmarbeit sind indirekt strahlende oder asymmetrisch verteilende Leuchten mit UGR 19 und Ra 80 zu wählen.

Die Ausschreibung nennt Anschlussleistung, Schutzart, Steuerbarkeit und Montageart. Beispielrechnung: Bei 300 m² Bürofläche und einer spezifischen Anschlussleistung von 5 W/m² ergibt sich eine Gesamtleistung von 1.500 W. Dieser Wert ist die Vergleichsgröße für die spätere Abnahme.

Schritt 4: Lichtsteuerung planen

Tageslichtabhängige Regelung, Präsenzmelder und Szenen für Präsentationen sind übliche Bausteine. Legen Sie je Raum fest, welche Zonen gedimmt werden, wo Konstantlichtregelung sinnvoll ist und welche Leuchten schaltbar bleiben.

Die DGUV Information 215-410 beschreibt Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, darunter Beleuchtung und Blendfreiheit. Die Regelwerke sind über die Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV erreichbar. Für die Elektroinstallation gilt VDE 0100-718 mit Anforderungen an Beleuchtungsanlagen in Arbeitsstätten. Ihre Prüfpunkte gehören in die Planungsunterlagen.

Schritt 5: Abnahme und Dokumentation

Messen Sie die Beleuchtungsstärke mit kalibriertem Luxmeter im Raster und dokumentieren Sie Messhöhe, Zeitpunkt und Wartungszustand der Leuchten. Prüfen Sie UGR-Rechnung, Farbwiedergabe und Gleichmäßigkeit gegen die Planung. Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege wird separat geprüft und im selben Protokoll vermerkt.

Zum Protokoll gehören Grundriss mit Messpunkten, Berechnung, Datenblätter, Einstellparameter der Steuerung, Wartungsplan und Fristen für die Wiederholungsmessung. Mängel wie Gitterreflexe oder Schattenwurf an Bildschirmen werden schriftlich mit Frist festgehalten.

Häufige Fragen

Welche Beleuchtungsstärke gilt für Büroarbeit?

Für Bildschirm- und Büroarbeit werden 500 lx auf der Sehaufgabenebene geplant, für Verkehrswege 100 lx. Die Werte stammen aus DIN EN 12464-1 und sind in der ASR A3.4 für Arbeitsstätten festgeschrieben.

Muss die Beleuchtung bei der Abnahme gemessen werden?

Ja. Eine Messung mit kalibriertem Gerät belegt, dass die geplanten Werte im eingebauten Zustand erreicht werden. Ohne Messung bleibt das Planungsergebnis eine Behauptung.

Was bedeutet UGR 19?

Der UGR-Wert beschreibt die Blendung durch die Leuchten. 19 ist der übliche Grenzwert für Büroräume und Bildschirmarbeitsplätze, höhere Werte sind nur bei geringen Sehanforderungen zulässig.

Welche Nachweise gehören zur Übergabe?

Messprotokoll, Beleuchtungsberechnung, Datenblätter, Einstellwerte der Steuerung und ein Wartungsplan. Bei Bildschirmarbeit kommt die Prüfung auf Blendfreiheit und Sichtverbindung nach außen hinzu.

Wie oft muss die Beleuchtung gewartet werden?

Ein fester Turnus lässt sich nicht allgemein angeben. Üblich sind Sichtprüfung und Reinigung der Leuchten in einem jährlichen Rhythmus, LEDs werden nach Herstellerangabe geprüft.

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