Bürolicht
Außenbeleuchtung Gewerbe planen mit Normenebenen und Teilaufgaben
Außenbeleuchtung für Gewerbe planen: DIN EN 12464-2, DIN EN 13201, Lux-Werte, Gleichmäßigkeit, Blendung, Lichtverschmutzung, Beispielkosten pro Leuchte und Jahr.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Arbeitsplätze im Freien folgen DIN EN 12464-2, Verkehrswege und Parkplätze folgen DIN EN 13201-2 mit Wartungswerten von 20 Lux bis 2 Lux.
- Neben der Beleuchtungsstärke sind Gleichmäßigkeit, Blendung und Lichtimmissionen nachzuweisen.
- Die Planung läuft in fünf Schritten von der Flächenaufnahme bis zur Abnahme, jeder Schritt mit einer benannten Zuständigkeit.
- Eine Beispielrechnung ergibt 187 Euro brutto pro Leuchte und Jahr für Strom, Wartung und Abschreibung.
Welche Norm für welche Fläche gilt
Für Arbeitsplätze im Freien ist DIN EN 12464-2 maßgeblich. Sie ordnet jeder Tätigkeit einen Wartungswert der Beleuchtungsstärke in Lux zu und nennt dazu Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe. Für Lagerhof, Anlieferzone und Prüfplatz liefert sie die Anforderungen, die ein Fachplaner nachweisen muss.
Für Verkehrsflächen gilt DIN EN 13201. Teil 2 ordnet Straßen, Wegen und Parkplätzen Beleuchtungsklassen zu, Teil 3 beschreibt die Berechnung der Gütemerkmale, Teil 5 bewertet die Energieeffizienz. Werksstraßen, Parkplatzgassen und Anlieferwege werden nach dieser Norm bemessen. Arbeitsflächen im Freien bleiben bei DIN EN 12464-2.
Beide Normen sind Europäische Normen, die in Deutschland als DIN EN gelten. Für Arbeitsräume in Gebäuden gilt DIN EN 12464-1, ergänzt durch die ASR A3.4. Werte aus dem Innenbereich lassen sich nicht auf das Freigelände übertragen, weil Abstände und Umfeldhelligkeit dort anders wirken.
Unabhängig von der Norm bleiben die Arbeitgeberpflichten bestehen. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsstätten sicher einzurichten, zu betreiben und instand zu halten. Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwege gehören ausdrücklich dazu, auf einem Gewerbegelände also Treppen, Rampen und die Wege zwischen Halle und Tor.
Kommunen ergänzen eigene Vorgaben. Sie regeln die Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen über Satzungen und Festsetzungen in Bebauungsplänen. Für private Gewerbeflächen wirken diese Vorgaben, soweit die Gemeinde sie im Verfahren festsetzt.
Wartungswert, Gleichmäßigkeit und Blendung
Die Zahlen für Verkehrsflächen stehen in den Beleuchtungsklassen M1 bis M6 nach DIN EN 13201-2. Welche Klasse gilt, hängt von Verkehrsbelastung, zulässiger Geschwindigkeit und der Zahl möglicher Konfliktpunkte ab. Die Übersicht zeigt die üblichen Stufen:
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| M2 | 40 |
|---|---|
| M3 | 40 |
| M4 | 40 |
| M5 | 35 |
| M6 | 35 |
Die Klasse M1 mit 20 Lux bleibt Hauptverkehrsstraßen vorbehalten und kommt auf Betriebsgeländen selten vor. Mitarbeiterparkplätze werden häufig der Klasse M5 zugeordnet, Erschließungswege mit geringer Frequenz der Klasse M6. Die Festlegung gehört in den Planungsbericht, damit sie später nachvollziehbar bleibt.
Die Gleichmäßigkeit Uo beschreibt das Verhältnis der kleinsten zur mittleren Beleuchtungsstärke auf der Bezugsfläche. Ein Wert von 0,40 bedeutet, dass kein Messpunkt unter 40 Prozent des Mittelwerts liegen darf. Dunkle Inseln zwischen hellen Leuchtenpunkten sind damit ausgeschlossen, auch wenn der Mittelwert rechnerisch passt.
Zur Blendung nennt DIN EN 13201-2 die physiologische Blendung, deren Grenzwert je Klasse zwischen 10 und 20 Prozent liegt. DIN EN 12464-2 arbeitet für Arbeitsplätze im Freien mit der Blendungsbewertungszahl GR. Beide Größen bewerten, wie hell eine Leuchte im Blickfeld steht und wie tief sie hängt.
Der Wartungswert gilt für den ungünstigsten Zeitpunkt vor der nächsten Wartung. Der Planer rechnet deshalb mit einem Wartungsfaktor, der Verschmutzung und Lichtstromrückgang abbildet. Für Arbeitsräume in Gebäuden nennt die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung die Beleuchtungsstärken und verweist für Planung und Nachweis auf DIN EN 12464-1.
Auch die Farbwiedergabe stuft DIN EN 12464-2 tätigkeitsabhängig ab. Wo Farben erkannt werden müssen, etwa an Kennzeichnungen oder Leitungen, steigt die Anforderung an den Ra-Wert. Bei reiner Orientierungsfunktion genügt eine niedrigere Stufe.
Nach der Berechnung folgt die Messung. DIN EN 13201-4 beschreibt, wie die Gütemerkmale einer Anlage gemessen werden. Der Betreiber sollte die Messung bei der Abnahme verlangen, weil nur so belegbar ist, dass die geplante Klasse erreicht wird.
Lichtimmissionen, Betriebszeiten und Stromverbrauch
Lichtverschmutzung entsteht, wenn Licht nach oben oder in die Umgebung abgestrahlt wird, ohne der Aufgabe zu dienen. DIN EN 12464-2 begrenzt diese Lichtimmissionen mit vier Umweltzonen von E1 bis E4. E1 steht für Gebiete mit hohem Schutzanspruch, E4 für dicht bebaute Stadtgebiete.
Für jede Zone nennt die Norm Grenzwerte für den nach oben gerichteten Lichtstromanteil, abgekürzt ULR, und für die Lichtstärke in kritischen Richtungen. Gewerbegebiete liegen meist in den Zonen E3 und E4. Wer am Rand eines Schutzgebiets plant, muss die strengeren Werte der Zone E1 oder E2 einhalten und dies im Nachweis belegen.
Der wirksamste Hebel gegen Lichtimmissionen sind die Betriebsstunden. Ein Dämmerungsschalter schaltet die Anlage am Abend ein, eine Zeitschaltuhr oder ein Bewegungsmelder senkt die Leistung in den Nachtstunden. Absenkstufen von 50 Prozent passen, wenn die Verkehrsstärke nachts deutlich fällt.
Sicherheitsbeleuchtung bleibt von jeder Absenkung unberührt. Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung verlangt Beleuchtung für Fluchtwege und Bereiche mit besonderer Gefährdung sowie deren Kennzeichnung. Die Notlichtversorgung muss auch dann arbeiten, wenn die Außenbeleuchtung abgeschaltet ist.
Der Stromverbrauch folgt aus Leistung und Betriebsstunden. Absenkung in den Randstunden und Leuchten mit hoher Lichtausbeute senken den Verbrauch. Beides gehört in den Planungsbericht, weil die Anschlussleistung später die Betriebskosten bestimmt.
Planungsschritte in der tatsächlichen Reihenfolge
Für Gewerbegelände läuft die Planung in fünf Schritten ab. Jeder Schritt endet mit einem Dokument, das der nächste Schritt voraussetzt. Die Zuständigkeit liegt bei der Stelle, die das Ergebnis verantwortet.
- Flächenaufnahme, Woche 1: Der Betreiber oder Facility Manager begeht das Gelände und hält Nutzung, Aufenthaltsdauer, Verkehrswege und Konfliktpunkte fest. Ergebnis ist ein Lageplan mit Zonen und Nutzungszeiten.
- Anforderungsprofil, Woche 2: Der Elektroplaner ordnet jeder Zone eine Klasse nach DIN EN 13201-2 oder einen Wartungswert nach DIN EN 12464-2 zu. Er legt Gleichmäßigkeit, Blendung, Wartungsfaktor und die Umweltzone fest.
- Leuchtenauswahl und Berechnung, Woche 3 bis 5: Der Planer fordert Datenblätter zu Lichtstrom, Lichtverteilung, Schutzart und ULR an. Die Berechnung weist Wartungswert, Gleichmäßigkeit und Blendung je Zone nach und nennt die Anschlussleistung.
- Steuerung und Schaltzeiten, Woche 6: Die Elektrofachkraft plant Dämmerungsschalter, Zeitschaltuhren, Bewegungsmelder und Absenkstufen. Ergebnis ist ein Schaltplan, der Zonen und Zeiten abbildet.
- Abnahme und Instandhaltung, nach Errichtung: Betreiber und Errichter messen die Beleuchtungsstärke, erstellen ein Übergabeprotokoll und einen Wartungsplan und unterweisen das Personal.
Nach der Abnahme beginnt der Betrieb. Reinigung und Sichtprüfung gehören in einen festen Jahresturnus, weil der Wartungsfaktor nur gilt, wenn die Wartung tatsächlich stattfindet. Änderungen an Zonen oder Schaltzeiten werden im Planwerk nachgeführt und dem Betreiber übergeben.
Beispielrechnung: Kosten pro Leuchte und Jahr
Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit angenommenen Werten. Sie nennt keine Herstellerpreise und ersetzt kein Angebot. Angesetzt werden eine LED-Außenleuchte mit 60 Watt, 900 Euro Anschaffung einschließlich Montage, 15 Jahre Nutzungsdauer, 4.000 Betriebsstunden je Jahr und 0,30 Euro je Kilowattstunde ohne Preissteigerung.
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| Abschreibung | 6,000 |
|---|---|
| Wartung und Reinigung | 2,500 |
| Strom | 7,200 |
| Summe netto | 15,700 |
| Summe brutto inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer | 18,683 |
Je Leuchte und Jahr ergeben sich damit rund 187 Euro brutto. Ein Hof mit 20 Leuchten kostet im Beispiel etwa 3.740 Euro brutto im Jahr. Der Stromanteil liegt über dem Wartungsanteil, weil 240 Kilowattstunden je Leuchte anfallen.
Sinkt die Betriebszeit auf 2.500 Stunden, bleiben 150 Kilowattstunden und damit 45 Euro Stromkosten. Die Summe fällt auf 130 Euro netto, also 154,70 Euro brutto je Leuchte und Jahr. Absenkung und bedarfsgerechte Schaltung wirken damit unmittelbar auf die Jahreskosten.
Energieverbrauch und Emissionen hängen zusammen; das Umweltbundesamt ordnet diese Verbindung in seinen Informationen zu Klima und Energie ein. Für Betreiber ist der Stromanteil der größte beeinflussbare Posten der Beispielrechnung.
Häufige Fragen
Gilt für meinen Betriebshof DIN EN 12464-2 oder DIN EN 13201?
Beide Normen können gelten. Arbeitsflächen, Ladezonen und Prüfplätze im Freien folgen DIN EN 12464-2, Verkehrswege und Parkplätze folgen DIN EN 13201. Der Planer teilt das Gelände zuerst in Zonen ein und ordnet jeder Zone eine Norm zu.
Wie viele Lux sind auf einem Mitarbeiterparkplatz gefordert?
Eine feste Zahl gibt es nicht, weil die Klasse von Nutzung, Frequenz und Geschwindigkeit abhängt. In DIN EN 13201-2 stehen für die Klasse M5 fünf Lux bei einer Gleichmäßigkeit von 0,35, für die Klasse M6 zwei Lux. Die Klasse legt der Planer im Projekt fest und begründet sie im Planungsbericht.
Muss ich Blendung und Lichtverschmutzung nachweisen?
Ja, beide Größen gehören in den Nachweis. DIN EN 13201-2 begrenzt die physiologische Blendung, DIN EN 12464-2 nennt für Arbeitsplätze im Freien die Blendungsbewertungszahl und begrenzt die Lichtimmissionen über die Umweltzonen.
Wer ist für Planung, Abnahme und Wartung zuständig?
Die Planung verantwortet ein Licht- oder Elektroplaner, die Ausführung eine Elektrofachkraft. Abnahme, Messung, Wartungsplan und Unterweisung liegen beim Betreiber, der die Anlage auch nach der Übergabe verantwortet. Für Fragen des Arbeitsschutzes ist die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ansprechpartner.
Was kostet der Betrieb einer Außenleuchte im Beispiel?
Rund 187 Euro brutto je Leuchte und Jahr bei 4.000 Betriebsstunden, rund 154,70 Euro brutto bei 2.500 Stunden. Die Werte sind ein Rechenbeispiel und ersetzen kein Angebot.
In diesem Leitfaden
- Wie sind Außenleuchten zu warten und instand zu halten?Außenleuchten warten: Checkliste mit Sichtprüfung, Reinigung, Dichtheitsprüfung, Isolationsmessung, Austauschregeln und Dokumentation für Betreiber.
- Außenbeleuchtung Sicherheit: Normen für Wege, Parkplätze und GefahrenstellenAußenbeleuchtung Sicherheit: DIN EN 12464-2 und DIN EN 13201, Beleuchtungsstärken für Wege und Parkplätze, Gleichmäßigkeit, Blendung und Notbeleuchtung.
- Was kostet eine normgerechte Außenbeleuchtung für Gewerbeflächen?Außenbeleuchtung Kosten: Beispielrechnung für Gewerbeflächen mit Leuchten, Masten, Montage, Steuerung, Strom, Wartung, Förderung und Amortisation in Euro.