Bürolicht

Teil von Betriebskosten der Gewerbeleuchtung sachlich in vier Kostenblöcken ordnen

Amortisation der Beleuchtungsmodernisierung: Rechenweg mit Kapitalbindung

Amortisation einer Beleuchtungsmodernisierung berechnen: Rechenweg mit Kapitalbindung, Zinssatz, Förderung und Beispielbeträgen in Euro inklusive Umsatzsteuer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Amortisationszeit ergibt sich aus Investition geteilt durch Jahresersparnis; die Kapitalbindung verlängert sie.
  • Führen Sie zwei getrennte Reihen: verbleibender Investitionsrest und kumulierte Ersparnis.
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe rechnen netto, alle anderen mit Bruttobeträgen inklusive Umsatzsteuer.
  • Fördersummen mindern den zu finanzierenden Betrag, ersetzen aber keine eigene Ersparnisrechnung.
  • Ohne eigenen Zinssatz und eigene Laufzeit bleibt jedes Ergebnis eine Annahme.

Sechs Größen, die in die Rechnung gehören

Eine belastbare Rechnung steht auf sechs Größen: Investitionssumme, Jahresersparnis, Zinssatz, Laufzeit, Fördersumme und Jahr der Inbetriebnahme. Fehlt eine Größe, bleibt das Ergebnis eine Annahme.

Die Investitionssumme stammt aus dem Angebot des Leuchtenanbieters und enthält Montage, Entsorgung der Altleuchten und die Lichtsteuerung. Die Jahresersparnis setzt sich aus Stromkosten und Wartungsaufwand zusammen. Beide Posten belegen Sie mit Zählerwerten aus dem Bestand oder mit Herstellerangaben.

Der Zinssatz folgt aus Ihrer Finanzierung. Setzen Sie den Zinssatz des Investitionsdarlehens an, nicht den einer kurzfristigen Kontokorrentlinie.

Die Kapitalbindung beschreibt, wie lange Ihr Geld in der Anlage festliegt. Sie ist die zweite Kostenseite neben der Investition und wächst mit jedem Jahr bis zur Vollamortisation.

Die Laufzeit setzen Sie gleich der Nutzungsdauer, die Sie für die Abschreibung verwenden. Nur so passen Amortisationsrechnung und Buchhaltung zusammen.

Beispielrechnung für eine Halle mit 60 Leuchten

Die folgenden Beträge sind eine Beispielrechnung mit angenommenen Werten. Belegte Kennzahlen für Beleuchtungsinvestitionen liegen nicht vor, deshalb sind alle Zahlen als Annahmen gekennzeichnet.

Angesetzt werden 18.000 Euro netto für Leuchten, Montage und Steuerung. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt das 21.420 Euro brutto. Die Jahresersparnis liegt bei 3.600 Euro, je zur Hälfte aus Strom und Wartung.

Ohne Zinsen: 18.000 Euro geteilt durch 3.600 Euro ergeben eine Amortisationszeit von 5,0 Jahren. Die Kapitalbindung ist damit noch nicht bezahlt.

Mit Zinsen: Die Zinsen laufen auf den verbleibenden Investitionsrest. Angesetzt sind 5 Prozent Zinssatz. Die Tabelle führt beide Reihen jährlich fort.

Jahr Restinvestition zu Jahresbeginn Zinsen bei 5 Prozent Ersparnis Restinvestition zu Jahresende
1 18.000 Euro 900 Euro 3.600 Euro 15.300 Euro
2 15.300 Euro 765 Euro 3.600 Euro 12.465 Euro
3 12.465 Euro 623 Euro 3.600 Euro 9.488 Euro
4 9.488 Euro 474 Euro 3.600 Euro 6.362 Euro
5 6.362 Euro 318 Euro 3.600 Euro 3.080 Euro
6 3.080 Euro 154 Euro 3.600 Euro minus 366 Euro

Die Vollamortisation tritt damit im sechsten Jahr ein, nicht im fünften. Der Unterschied von knapp einem Jahr ist der Preis der Kapitalbindung.

Mit einer Fördersumme von 3.600 Euro sinkt die einzusetzende Investition auf 14.400 Euro. Ohne Zinsen amortisiert sich das Vorhaben in 4,0 Jahren, mit 5 Prozent Zinsen im fünften Jahr.

Fördersumme und Zinssatz ansetzen

Vor der Bestellung prüfen Sie die Programme von Bund und Ländern. Eine Übersicht für Unternehmen führt die Programmsuche der Förderdatenbank des Bundes. Für gewerbliche Effizienzvorhaben nennt das BAFA Anforderungen und Förderwege der Energieeffizienz.

Die KfW bündelt ihre Förderangebote für Energieeffizienz und Umweltschutz in einem eigenen Programmbereich. Ein bewilligter Zuschuss mindert den Betrag, den Sie finanzieren müssen. Die Jahresersparnis verändert er nicht.

Verrechnen Sie den Zuschuss nie mit der Ersparnis. Sonst erscheint die Amortisationszeit kürzer, als sie tatsächlich ist.

Für den Zinssatz gibt es öffentliche Referenzen: die Deutsche Energie-Agentur (dena) als Kompetenzzentrum des Bundes für Energieeffizienz und die Bundesnetzagentur als Bundesbehörde für den Strommarkt. Beide liefern Orientierung, ersetzen aber kein Angebot Ihrer Bank.

Rechnen Sie die Zinsen auf das gebundene Kapital, nicht auf die volle Investitionssumme über die gesamte Laufzeit. Diese Näherung ist zulässig, solange Sie sie offenlegen.

Schrittfolge für die Wirtschaftlichkeitsprüfung

  1. Investitionssumme aus dem Angebot übernehmen und Nettobetrag sowie Bruttobetrag getrennt notieren.
  2. Leistungsaufnahme vor und nach dem Umbau mit den Betriebsstunden multiplizieren und mit Ihrem Strompreis bewerten.
  3. Zinssatz, Laufzeit und Fördersumme als eigene Zeilen ergänzen, die Fördersumme erst nach der Zusage.
  4. Restinvestition jährlich fortschreiben, bis die kumulierte Ersparnis den Rest übersteigt.
  5. Amortisationsjahr, Annahmen und Datenstand im Beschluss festhalten.

Häufige Fragen

Wie viele Jahre dauert die Amortisation?

Das hängt von Investitionssumme und Jahresersparnis ab. Im Beispiel mit 18.000 Euro und 3.600 Euro Ersparnis sind es 5,0 Jahre ohne Zinsen und 6 Jahre mit 5 Prozent Zinsen.

Wie stark wirkt die Kapitalbindung?

Sie verlängert die Amortisationszeit. Im Beispiel summiert sich die Zinslast über sechs Jahre auf rund 3.230 Euro.

Darf ich Fördermittel sofort abziehen?

Nein. Setzen Sie die Fördersumme erst nach der schriftlichen Zusage an und führen Sie sie getrennt von der Ersparnis. Vorher ist der Betrag eine Chance, keine Rechengröße.

Reicht die Amortisationszeit als Entscheidungskriterium?

Nein. Prüfen Sie zusätzlich Lichtqualität, Normkonformität und Betriebsstunden. Die Amortisation bewertet nur den Zahlungsstrom.

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