
Bürolicht
Teil von Bürolicht normgerecht planen: Normen, Werte und Abläufe für Gewerberäume
Bürolicht: Beleuchtungsstärken und Normwerte für Bildschirmarbeit
Bürolicht: Beleuchtungsstärken für Bildschirmarbeit nach DIN EN 12464-1, ASR A3.4 und DGUV Information 215-410: 500 lx, UGR 19, Ra 80, Wartungsfaktor 0,8.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für Bildschirmarbeitsplätze nennt die DIN EN 12464-1 einen Nennwert von 500 lx.
- Verkehrswege und Flure in Bürogebäuden sind mit mindestens 100 lx zu beleuchten.
- Besprechungs- und Konferenzräume liegen ebenfalls bei 500 lx.
- Blendung wird über UGR ≤ 19 begrenzt, die Farbwiedergabe muss Ra ≥ 80 erreichen.
- Der Wartungsfaktor beträgt 0,8; maßgeblich sind ASR A3.4 und DGUV Information 215-410.
Beleuchtungsstärken für typische Bürobereiche
Die Beleuchtungsstärke wird in Lux angegeben und auf die Nutzfläche bezogen. Gemeint ist die Wartungsbeleuchtungsstärke, nicht der Messwert direkt nach dem Einbau. Planer rechnen deshalb den Wartungsfaktor ein, damit der Wert über die gesamte Nutzungsdauer gehalten wird.
Beleuchtungsstärken nach Bürobereich
Bereich
- Bildschirmarbeitsplatz
- 500 lx
- Verkehrswege im Gebäude
- 100 lx
- Besprechungsraum
- 500 lx
Beleuchtungsstärke
- Bildschirmarbeitsplatz
- DIN EN 12464-1
- Verkehrswege im Gebäude
- ASR A3.4
- Besprechungsraum
- DIN EN 12464-1
Grundlage
- Bildschirmarbeitsplatz
- Verkehrswege im Gebäude
- Besprechungsraum
| Bereich | Beleuchtungsstärke (Nennwert) | Anmerkung |
|---|---|---|
| Arbeitsfläche am Bildschirm | 500 lx | UGR ≤ 19, Ra ≥ 80 |
| Unmittelbare Umgebung | 300 lx | typischer Planungswert bei 500 lx am Arbeitsplatz |
| Hintergrund | rund 100 lx | aus der unmittelbaren Umgebung abgeleitet |
Die Tabelle nennt Nennwerte für Arbeitsfläche, unmittelbare Umgebung und Hintergrund. In Besprechungsräumen steigt die Anforderung, sobald dort am Bildschirm gearbeitet wird. Für Verkehrswege bleibt es bei 100 lx, sofern keine zusätzlichen Gefahren hinzukommen.
Auch die Umgebung des Arbeitsplatzes braucht ausreichend Licht. Dunkle Wände neben einem hellen Bildschirm erzeugen Kontraste, die das Auge ständig ausgleichen muss. Die DIN EN 12464-1 staffelt deshalb Werte für Arbeitsfläche, unmittelbare Umgebung und Hintergrund. Bei 500 lx am Arbeitsplatz liegt die unmittelbare Umgebung typischerweise bei 300 lx, der Hintergrund bei rund 100 lx.
Wer nur den Arbeitsplatzwert prüft, übersieht diesen Teil der Anforderung.
Für Büros eignen sich Lichtbänder sowie Anbau- und Pendelleuchten mit direkt-indirekter Lichtverteilung. Matte oder gerasterte Abdeckungen halten die Leuchtdichte im Blickfeld niedrig. Lichtfarbe, Abstrahlwinkel und Anordnung richten sich nach Raumhöhe und Möblierung.
Blendung, Farbwiedergabe und Wartungsfaktor
Das Unified Glare Rating begrenzt die Direktblendung durch Leuchten. Für Bildschirmarbeit fordert die Norm UGR ≤ 19. Leuchten mit hoher Leuchtdichte im Blickfeld erreichen diesen Wert häufig nicht. Sicherheitsfachkräfte prüfen deshalb das Datenblatt der Leuchte und nicht nur die Produktbeschreibung.
Drei Grenzwerte für Bildschirmarbeit
- UGR ≤ 19Direktblendung
- Ra ≥ 80Farbwiedergabe
- 0,8Wartungsfaktor
Neben der Direktblendung ist die Reflexblendung auf dem Bildschirm zu prüfen. Sie entsteht durch Fenster oder Leuchten, die sich im Display spiegeln. Matt gerasterte Leuchten und eine Anordnung quer zur Blickrichtung reduzieren solche Reflexe. Eine Messung der Leuchtdichte ist dafür nicht immer nötig, eine Sichtprüfung aus der Nutzerposition reicht oft aus.
Die Farbwiedergabe muss Ra ≥ 80 erreichen. Der Wert beschreibt, wie natürlich Farben unter der Beleuchtung erscheinen. Bei Bildschirmarbeit ist er relevant, weil Farbunterscheidung und Lesbarkeit davon abhängen. Der Wartungsfaktor beträgt 0,8 und deckt Alterung sowie Verschmutzung ab.
Rechtliche Einordnung der Normwerte
Die ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und verweist auf die DIN EN 12464-1. Technische Regeln haben Vermutungswirkung. Wer abweicht, muss ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen und dies dokumentieren.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erläutert auf ihrer Seite Beleuchtung von Arbeitsstätten die Grundlagen und nennt beide Regelwerke. Die DGUV Information 215-410 bündelt die Anforderungen für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Sie stammt aus der gesetzlichen Unfallversicherung und ist keine Verordnung.
Die DGUV Information 215-410 ist über die Seite Vorschriften, Regeln und Informationen der DGUV auffindbar. Ob im Einzelfall strengere Werte gelten, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Pauschale Zusagen von Leuchtenherstellern ersetzen diese Prüfung nicht. Zuständig sind Arbeitgeber, Planer und Sicherheitsfachkräfte gemeinsam.
Die ASR A3.4 führt die Beleuchtungsstärken in einer eigenen Tabelle in ihrem Abschnitt Beleuchtung auf. Die Nummerierung der Abschnitte richtet sich nach der jeweils gültigen Ausgabe; im Zweifel hilft das Inhaltsverzeichnis der Regel. Für Büroarbeit mit Bildschirmen steht dort derselbe Nennwert, den die DGUV Information 215-410 aufgreift und um Hinweise zur Umsetzung im Betrieb ergänzt.
Kontrolle im laufenden Betrieb
Normwerte gelten nicht nur bei der Abnahme. Nach Umbauten, neuen Möbeln oder zusätzlichen Bildschirmen kann die Beleuchtung nicht mehr passen. Eine einfache Prüfung lässt sich in vier Schritten durchführen.
- Wartungsfaktor und Planungswerte mit dem Beleuchtungskonzept abgleichen.
- Leuchten auf Ausfälle, Vergilbung und Verschmutzung sichten.
- Blickrichtung und Leuchtenraster auf Reflexionen im Bildschirm prüfen.
- Bei Beschwerden eine Messung durch eine Fachkraft veranlassen und das Ergebnis dokumentieren.
Diese Prüfung ersetzt keine messtechnische Abnahme, wenn Anhaltspunkte für Mängel vorliegen. Zuständig ist der Arbeitgeber, unterstützt durch Sicherheitsfachkräfte. Die Ergebnisse gehören in die Gefährdungsbeurteilung und in das Beleuchtungskonzept.
Häufige Fragen
Gilt der Wert 500 lx für jeden Bildschirmarbeitsplatz?
Die ASR A3.4 übernimmt den Nennwert der DIN EN 12464-1 für Büroarbeit mit Bildschirmnutzung. Abweichungen sind nur zulässig, wenn ein gleichwertiges Schutzniveau belegt wird.
Was bedeutet UGR ≤ 19?
Das Unified Glare Rating bewertet die Direktblendung einer Beleuchtungsanlage. Der Wert 19 ist die Obergrenze für Bildschirmarbeit. Kleinere Werte stehen für geringere Blendung.
Welcher Wartungsfaktor ist anzusetzen?
Für Bürobeleuchtung wird ein Wartungsfaktor von 0,8 angesetzt. Er berücksichtigt Verschmutzung und Alterung der Leuchten.
Muss die Beleuchtung regelmäßig gemessen werden?
Eine feste Messpflicht in gleichbleibenden Intervallen gibt es nicht. Anlassbezogene Messungen sind sinnvoll, etwa nach Umbauten oder bei Beschwerden. Die Ergebnisse gehören in die Gefährdungsbeurteilung.
Wo finde ich die DGUV Information 215-410?
Die Information trägt die Publikationsnummer 215-410 und ist in der Publikationsdatenbank der DGUV unter dieser Nummer abrufbar. Verbindlich ist sie nicht; sie beschreibt den anerkannten Stand der Technik für Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz.



